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Äschersweg 2
D-35305 Grünberg

Tel. +49 (0)6401 2283126
E-Mail zentrale@soultek.de
Web www.soultek.de

SoulTek - Mitten in Deutschland - mitten in Europa | Für Sie immer gut erreichbar.




Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG

SoulTek GmbH

Äschersweg 2
D-35305 Grünberg

Tel. +49 (0)6401 2283126
E-Mail zentrale@soultek.de
Web www.soultek.de

Handelsregister Amtsgericht Giessen HRB 8205
Ust.ID DE 180561598
DUNS ID 33-141-9361 (Ausland)

Vertreten durch:
Thomas Batz, Geschäftsführer
Kolja van Treeck, Geschäftsführer


Soultek

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Thomas Batz
Kolja van Treeck
SoulTek GmbH
Äschersweg 2
D-35305 Grünberg
www.soultek.de

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gender-Disclaimer

Die auf dieser Webseite gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen.
Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoulTek GmbH
Stand: 01.01.2024

§1 Geltung der Bedingungen
  • (1)Die SoulTek GmbH -im folgenden SoulTek- erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB werden wirksam, sobald sie dem Kunden vor dem Zustandekommen des Kaufvertrages zur Kenntnis gelangt sind und akzeptiert wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

  • (2)Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn SoulTek sie schriftlich bestätigt.

  • (3)Die Angestellten und Gesellschafter von SoulTek sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

  • (4)SoulTek ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist SoulTek berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  • (1) Der Kauf- bzw. Nutzungsvertrag kommt mit der Zeichnung einer Auftragsbestätigung durch den Kunden oder einen gezeichneten Auftrag des Kunden zustande. SoulTek kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.

  • (2) Soweit SoulTek sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von SoulTek kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

§3 Kündigung

  • (1) Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündbar.

  • (2) Die Kündigung muß SoulTek - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§4 Leistungsumfang

  • (1) Die Bereitstellung von SoulTek-Diensten beinhaltet World Wide Web, Werbung auf dem Internet, elektronische Visitenkarten, Nutzung von elektronischer Post (E-Mail), Erstellung eines persönlichen WWW-Angebotes, Schulung, Einweisung und Beratung über Internet und WWW, Ausstattung mit PCs und Netzwerken zur Nutzung des Intranet und Internet, Softwareentwicklung, WWW-Dialogformulare, Aufbau und Integration eines WWW-Servers, sowie On-Line Informationsdatenbanken, Administration, Systemintegration, Wartungs- und Pflegedienste, IT-Security- und Safety-Leistungen.

  • (2) SoulTek behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen sowie Wandlungen vorzunehmen. SoulTek ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt §8 Abs. 3 entsprechend.

  • (3) Soweit SoulTek kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  • (1) Der Kunde ist verpflichtet die SoulTek-Dienste und Produkte sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

  • (a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde SoulTek die entstandenen Kosten zu erstatten.

  • (b) auf Anfrage SoulTek mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an SoulTek-Diensten verwendet wird;

  • (c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die SoulTek-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

  • (d) SoulTek erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und die Sicherung seiner Daten selbst durchzuführen.

§6 Nutzung durch Dritte

  • (1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der SoulTek-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

  • (2) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der SoulTek-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen

  • (1) Monatlich Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Regelmässige Entgelte sind monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

  • (2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren bzw. Onlinegebühren), sind sofort nach Erbringung der Leistung per Banküberweisung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

  • (3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist SoulTek ferner berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- EUR zu erheben.

  • (4) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnung im Sinn des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.

  • (5) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren für die er einzustehen hat, nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen. SoulTek hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§8 Aufrechnungs -und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

  • (1) Ansprüche von SoulTek kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

  • (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die SoulTek die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Telekom, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von SoulTek oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von SoulTek autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat SoulTek auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen SoulTek, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

  • (3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängige Leistungen (Kontingente) zurückzugehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn - der Kunde nicht mehr auf die SoulTek-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, - die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, - oder vergleichbare Verhältnisse vorliegen.

  • (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von SoulTek liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn SoulTek oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§9 Zahlungsverzug

  • (1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SoulTek berechtigt, den Anschluß oder Dienst zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

  • (2) Bei Zahlungsverzug ist SoulTek berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 7% über den Rechnungsgesamtbetrag zu berechnen, es sei denn, daß SoulTek eine höhere Zinslast nachweist.

  • (3) Kommt der Kunde - für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder - in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrags, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann SoulTek das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

  • (4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt SoulTek vorbehalten.

§10 Geheimhaltung, Datenschutz

  • (1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die SoulTek unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

  • (2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß SoulTek seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

§11 Haftungsbeschränkung

  • (1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber SoulTek wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  • (2) SoulTek haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Das Beheben von Schäden, die an Geräten, Programmen und Daten durch fehlerhafte Installation(en) und/oder Virenprogramme entstehen ist von der Garantieleistung ausgeschlossen.

  • (3) Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Telekom eingetreten, gelten die im Verhältnis von Telekom und SoulTek anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der SoulTek gegenüber ihrer Kunden entsprechend.

  • (4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die - durch die Inanspruchnahme von SoulTek-Diensten - durch die Übermittlung und Speicherung von Daten - die Verwendung übermittelter Programme und Daten - durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens SoulTek - oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch SoulTek nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 25.000,- EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§12 Haftung des Kunden

  • Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die SoulTek und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der SoulTek-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§13 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

  • (1) Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises gemäß dem verlängerten Eigentumsvorbehalt Eigentum von SoulTek; die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für SoulTek als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit)Eigentum von SoulTek durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden- bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf SoulTek übergehen.

  • (2) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von SoulTek gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist auf den versicherten Betrag beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§14 Schlußbestimmung

  • (1) Erfüllungsort ist 35305 Grünberg, BRD. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person der öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist- der jeweilige Sitz von SoulTek.

  • (2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirkung der restlichen Bedingungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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